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Häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen
Wie kann ich mich bewerben?
Du kannst dich ganz einfach über den WhatsApp-Button, unser Bewerbungsformular oder per E-Mail bewerben. Alternativ erreichst du uns telefonisch unter 0211 / 78 17 77 22.
Benötige ich Erfahrung in der Gastronomie?
Nein, Erfahrungen in der Gastronomie sind zwar von Vorteil, aber keine Voraussetzung. Wenn du noch keine Erfahrung hast, bekommst du von uns eine kostenlose „Service-Schulung“ als Starthilfe.
Werde ich auf die jeweiligen Jobs vorbereitet?
Ja. Vor deinem ersten Einsatz bekommst du alle wichtigen Infos und wirst gut eingewiesen.
Was benötige ich an Kleidung für meinen Start bei RheinGedeck?
Wir legen sehr viel Wert auf ein einheitliches, gepflegtes Erscheinungsbild. Du bringst schwarze Lederschuhe, eine schwarze Stoffhose und schwarzen Socken mit. Von uns bekommst du, neben dem legendären RheinGedeck-Kellnermesser, ein Startpaket gegen Pfand:
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ein weißes Hemd / eine weiße Bluse
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eine schwarze Schürze
Gibt es ein Mindestalter?
Ja, du musst volljährig sein – außer im BORUSSIA-PARK / Mönchengladbach, da kannst du auch schon mit 16 Jahren einsteigen.
Wie oft kann ich arbeiten?
Wie oft du arbeitest, entscheidest du selbst – ob 2 x in der Woche, oder 2 x im Monat. Mach dir die Termine wie es dir passt. Du kannst dich in unserem Mitarbeiter-Portal überall eintragen, wo DU ZEIT hast. Somit ist der Job immer optimal mit deinem Alltag vereinbar.
Wo arbeite ich?
Wir bieten Jobs auf den verschiedensten Veranstaltungen – auf Messen, großen Partys und Events, in verschiedenen Fußballstadien, oder auf VIP-Gala Dinners. Bei uns wird es nicht langweilig!
Welche Jobs werden angeboten?
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Servicekraft / Kellner
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Buffetkraft
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Barkraft
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Garderobiere
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Messe- / Tagungskraft
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Hostess
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Eventlogistiker
Was für Verträge werden geboten?
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kurzfristige Beschäftigung / Aushilfe
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Voll- und Teilzeit
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Werkstudent
Wann kann ich mit meinem Gehalt rechnen?
Auf Wunsch hast du die Möglichkeit, dir 75 % deines Verdienstes, 72 Stunden nach dem Einsatz – bei Vollständigkeit aller Unterlagen – auszahlen zu lassen. Die restlichen 25 % erhältst du mit deiner Lohnabrechnung.
Wie bekomme ich die erforderliche Infektionsschutzbelehrung?
Für Deinen Job in der Gastronomie benötigst Du eine Infektionsschutzbelehrung. Du kannst sie schnell & bequem von zu Hause aus machen, hier geht es zur Anmeldung.
Klingt nach deinem Ding?
Wir freuen uns auf deine Bewerbung – unkompliziert, per WhatsApp oder Formular.